Elternmitwirkung
Formen der Mitbestimmung und Mitverantwortung:
- Schulkonferenz:
- Jeweils 6 Vertreter des Kollegiums und aus der Schulpflegschaft;
- Vorsitz: Schulleitung
- Das Gremium trifft sich 2 – 3mal pro Schuljahr.
- Wichtige Entscheidungen: Einführung neuer Unterrichtswerke; Festlegung Beweglicher Ferientage; Beschlüsse über Unterrichtsgänge und Klassenfahrten u.v.m.
- Mitwirkung bei schulscharfen Einstellungen.
- Im vergangenen Jahr intensive Zusammenarbeit (anfangs von zwei Schulkonferenzgremien) bei der Zusammenlegung von GGS und KG Honschaftsstraße.
Schulpflegschaft:
In jeder Klasse werden zwei Abgeordnete für die Schulpflegschaft gewählt, die sich dort für die Interessen der Kinder und der Elternschaft einsetzen und bei der Gestaltung des Schullebens aktiv mitwirken.
- Die Schulpflegschaft wählt 6 Mitglieder für die Schulkonferenz.
- Die Schulpflegschaft tritt 4 – 6mal pro Schuljahr zusammen.
Klassenpflegschaft:
- Die Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie treffen sich 2 – 4mal im Schuljahr, wählen jeweils zwei Mitglieder für die Schulpflegschaft und wirken bei der Gestaltung der klasseninternen Veranstaltungen mit. Sie übernehmen auch für Schulveranstaltungen Aufgaben, wie das Ausschmücken für die Laternenausstellung bzw. das Schulfest.
- Die Klassenpflegschaft wird von den KollegInnen über die Unterrichtsinhalte der Klasse informiert, unterstützt die schulische Arbeit in der Klasse und berät z.B. über Besuche außerschulischer Lernorte.
- Viele Klassenpflegschaften treffen sich zusätzlich außerhalb der Schule abends zum Elternstammtisch.
Teilnahme der KlassenpflegschaftsvertreterInnen an:
- Klassenkonferenzen (über erzieherische Maßnahmen, wenn gewünscht)
- Elternabenden, Stammtisch
- Schulveranstaltungen